Elektra Arni-Islisberg
Elektra Genossenschaft Arni-Islisberg
Eigenproduktion
Sie wollen selber Naturstrom produzieren und in unser Netz einspeisen?
Zu beachten bei einer Energieeinspeisung in das Netz der Elektra Arni-Islisberg Eine Energieerzeugungsanlage (EEA) ist mit einer Installationsanzeige zu melden und bewilligungspflichtig. (Merkblatt zur Inbetriebnahme von Photovoltaikanlagen) Für mobile PV Anlagen bis 600 W (z. B. für Balkon oder Dachterasse) ist kein Anschlussgesuch notwendig. Die Anlagen müssen aber gemeldet werden und den Vorschriften entsprechen (siehe oben angegebenes Merkblatt). Einphasig kann bis zu einer Leistung von 3kVA in das Netz zurückgespeist werden. Daraus folgend können Leistungen bis 6 kVA zweiphasig eingespeist werden und für noch grössere Leistungen ist eine dreiphasige Einspeisung vorzusehen. Bei Ausfall des Netzes muss gewährleistet sein, dass die Anlage abgeschaltet wird und auf keinen Fall in das Netz zurückspeist (damit gefahrloses Arbeiten im Netz möglich ist). Wenn Sie für die gesamte produzierte Strommenge die Förderbeiträge geltend machen wollen, ist ein zusätzlicher Energiezähler vorzusehen. Dieser muss von aussen zugänglich sein (im Aussenanschlusskasten montiert).
Vergütung für den ökologischen Mehrwert
Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV): Die Revision der Energieverordnung (EnV) umfasst ein Paket von Massnahmen zur Förderung der erneuerbaren Energien sowie zur Förderung der Effizienz im Elektrizitätsbereich.
Freier Markt z. B. Naturstrombörse für Endkunden, Ökostrombörse (für Leistungen über 10 kW) für Versorger
Einspeisevergütung der EGAI Einspeisevergütung der EGAI